Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Erstgespräch

Sie haben die Möglichkeit, mich sowohl per Telefon als auch per Mail zu kontaktieren, ganz, wie es Ihnen am besten liegt. In jedem Fall vereinbare ich gerne mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch.

Dieses Erstgespräch kann manchmal eine, manchmal aber auch zwei oder drei Sitzungen in Anspruch nehmen und dient einerseits dazu, dass ich mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen machen kann. Andererseits können wir ein Gefühl dafür bekommen, ob ich die richtige Person bin, um mit Ihnen an diesem Anliegen zu arbeiten, ob sozusagen die „Chemie“ zwischen uns stimmt. Gegenseitige Sympathie ist für die therapeutische Arbeit von sehr großer Bedeutung, denn daraus erwächst im Laufe der Zeit eine vertrauensvolle Beziehung, die für das Gelingen der Therapie entscheidend ist.

Sollten wir also feststellen, dass wir gerne miteinander arbeiten möchten, vereinbaren wir weitere Termine und beginnen die Therapie.

Sollten wir das Gefühl haben, dass ich nicht die richtige Person für Sie bin, vermittle ich Sie aber auch gerne an eine/n KollegIn weiter.

Dauer einer Therapie

Die Dauer einer Psychotherapie ist sehr unterschiedlich und hängt stark von der Art des Anliegens ab, mit dem Sie zu mir kommen. In manchen Fällen reichen ein paar Sitzungen, in anderen Fällen kann die Therapie mehrere Monate oder sogar Jahre dauern, zB bei schweren Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen.

Kosten

110,- pro Sitzung (50 Minuten)

In der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt, da für die therapeutische Arbeit eine gewisse Kontinuität von Vorteil ist. Es können an dieser Stelle aber auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Absageregelung

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, ihn mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls muss ich ihn in Rechnung stellen, ich bitte um Verständnis.

Verschwiegenheit

PsychotherapeutInnen unterliegen einer strengen, gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.

§ 15 des Psychotherapiegesetzes lautet:
"Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."